Nicht mehr nur ein Vermittler zwischen FDA und Exporteur
Seit dem Inkrafttreten der Bioterrorismusgesetze im Jahr 2003 müssen Hersteller von Lebensmitteln und Getränken bei der Registrierung ihres Betriebes einen FDA US Agenten bestimmen, der in den USA wohnhaft ist und jederzeit der FDA als Ansprechpartner zur Verfügung steht, um Mitteilungen oder Warnungen an den Auftraggeber weiterzuleiten.
Ab dem 1. Januar 2013 soll der FDA US Agent nun auch für alle außenstehenden Rechnungen seines Auftraggebers gegenüber der FDA haftbar gemacht werden.
FDA Gebühren können für folgende Vorfälle anfallen:
- die erneute Inspektion eines Betriebes, der die erste Überprüfung der FDA Inspektoren nicht bestand
- von der FDA angeordnete Rückrufaktionen
- Beschlagnahmungen und Aufbewahrung von Containern
- alle anderen gebührenpflichtigen Leistungen
Bei einem Honoraransatz von $325 pro Stunde für einen Inspekteur plus Reisekosten kann eine erneute Inspektion eines Betriebes, in Deutschland, je nach Größe und Anfahrtsweg, tausende von Dollar kosten. Die müssen nach Erhalt der FDA Rechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Auch der FDA US Agent erhält diese Rechnung und ist bei Nichtzahlung für die Begleichung der Rechnung haftbar. Darüber hinaus soll der US Agent sicherstellen, dass Auftraggeber die Lebensmittelsicherheits-vorkehrungen den amerikanischen HAACP Regeln entsprechen.